Unser Team
Gästebuch
Rather & Becker stellen jedes Jahr Praktikantenstellen für Schulpraktika, Berufsorientierung, praktische Studienzeit und Anwaltstation zur Verfügung. Ab 2014 bieten wir unseren Praktikanten einen Eintrag in unserem Gästebuch an.
Jessika Krasser
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
Stellenbewerbung - Wenn es dem Bewerber nur um eine Entschädigung geht... (Sat, 16 Nov 2019)
Ein Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht nicht, wenn sich ein Bewerber rechtsmissbräuchlich verhält. Vorliegend klagte ein Rentner auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 11.084,58 EUR, da er sich wegen seines Alters diskriminiert sah.
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AGG - Mobbing wegen ostdeutscher Herkunft? (Do, 03 Okt 2019)
Der Kläger hat seinen Arbeitgeber auf Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen, weil er von zwei vorgesetzten Mitarbeitern wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und gedemütigt worden sei. Er verlangt mit seiner Klage 800.000 EUR.
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Krankes Kind zur Arbeit mitgenommen - Fristlose Kündigung? (Di, 10 Sep 2019)
Das Arbeitsgericht Siegburg hat durch Urteil entschieden, dass zwar eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt, wenn eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit nimmt, dies jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt.
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Ein Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht nicht, wenn sich ein Bewerber rechtsmissbräuchlich verhält. Vorliegend klagte ein Rentner auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 11.084,58 EUR, da er sich wegen seines Alters diskriminiert sah.
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AGG - Mobbing wegen ostdeutscher Herkunft? (Do, 03 Okt 2019)
Der Kläger hat seinen Arbeitgeber auf Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen, weil er von zwei vorgesetzten Mitarbeitern wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und gedemütigt worden sei. Er verlangt mit seiner Klage 800.000 EUR.
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Krankes Kind zur Arbeit mitgenommen - Fristlose Kündigung? (Di, 10 Sep 2019)
Das Arbeitsgericht Siegburg hat durch Urteil entschieden, dass zwar eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt, wenn eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit nimmt, dies jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt.
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